
Jugendpolitik » Was sind Kommunalwahlen?
Der Sammelbegriff der Kommunalwahlen umfasst alle auf kommunaler Ebene stattfindenden Wahlen, die von den 426 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen in eigener
Verantwortung durchgeführt werden. Der Landeswahlleiter wirkt nicht bei der Vorbereitung und Durchführung mit.
Zu den Kommunalwahlen zählen die folgenden Abstimmungen:
Die "Kommunalwahl", um die es auf diesen Seiten und am 27. März 2011 geht, ist die Allgemeine Kommunalwahl.
Die allgemeinen Kommunalwahlen umfassen Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahl und werden in ganz Hessen gemeinsam am selben Tag durchgeführt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Das Wahlsystem ist eine Verhältniswahl mit Elementen einer Personenwahl. Jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind, wenn also beispielsweise 15 Sitze zu vergeben sind, hast du auch 15 Stimmen.
Jetzt kommt was Besonderes: Die Stimmen können auf verschiedene Arten an die Kandidaten verteilt werden. Du kannst wie gewohnt eine "Liste" (Partei oder Wählervereinigung) ankreuzen. Dabei kannst du auch Kandidaten streichen, die dir nicht gefallen. Du kannst aber auch ein bis drei Stimmen an einzelne Kandidaten (das heißt dann Kumulieren) sogar von verschiedenen Listen vergeben (das heißt dann Panaschieren). Alle diese Möglichkeiten lassen sich auch kombinieren.
Dieses System ist flexibler als das reine Ankreuzen einer Partei, aber es ist natürlich auch etwas komplizierter. Deshalb erklären wir hier in der Rubrik Jugendpolitik ausführlich, wie es geht und was du beachten solltest.
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem so genannten „Hare-Niemeyer-Verfahren". Die auf eine Liste entfallenden Sitze werden den Kandidaten in der Reihenfolge der Personenstimmen zugeteilt, die sie erhalten haben; die ursprüngliche Reihenfolge aus der Listenaufstellung spielt keine Rolle. An der Sitzverteilung nehmen alle Wahlvorschläge teil, eine "Fünf-Prozent-Hürde" wie bei der Bundestagswahl gibt es nicht.
Die von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Sie führt in Städten die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung. Die laufende Verwaltung besorgt der Gemeindevorstand. Er [...] führt in Städten die Bezeichnung Magistrat ( §9 HGO).
Die Bürger der Gemeinde nehmen durch die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters sowie durch Bürgerentscheide an der Verwaltung der Gemeinde teil ( §29 HGO).
In den Gemeinden können durch Beschluss der Gemeindevertretung Ortsbezirke gebildet werden; bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten (§81 HGO). Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden (§82 HGO, Satz 3). Die Mitglieder des Ortsbeirats werden von den Bürgern des Ortsbezirks gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt (§82 HGO, Satz 1).
Der von den wahlberechtigten Kreisangehörigen gewählte Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises; er trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Die laufende Verwaltung besorgt der Kreisausschuss (§8 HKO). Bei der Kreiswahl wählen die Einwohner des Kreises die Kreistagsvertreter.
Die Zahl der zu wählenden Gemeindevertreter ist abhängig von der Größe der Gemeinde.
Wer die Vertreter und Abgeordnete alles wählen darf, erklären wir auf der nächsten Seite.
Rund 30.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Hessen engagieren sich ehrenamtlich in der katholischen Jugendarbeit. Die unterschiedlichen Jugendverbände und Gruppen gestalten ihre Arbeit selbstbestimmt, demokratisch und am Evangelium Jesu Christi orientiert.
Zum BDKJ Hessen gehören die Diözesanverbände Fulda, Limburg und Mainz.